Vereidigte Übersetzer in Horstmar
3 in Horstmar ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- FOFahira OmerbegovicHorstmar·Landgericht Hannover·Register geändert 18.08.2025BosnischKroatischMontenegrinischSerbisch
- AMAhmed MadkourHorstmar·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 05.09.2023Arabisch
- ABAhmed Badran Asran Tolba MadkourHorstmar·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 18.11.2024Arabisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Horstmar
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Horstmar? +
In Horstmar sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Arabisch (2), Bosnisch (1), Kroatisch (1).
Muss der Übersetzer in Horstmar ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Horstmar können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Horstmar ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Horstmar? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Horstmar wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Horstmar? +
Vereidigte Übersetzer in Horstmar sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.