Vereidigte Übersetzer in Hirschaid
5 in Hirschaid ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- RHRichard HirschmannHirschaid·Landgericht Bamberg·Register geändert 05.09.2023Englisch
- KSKristina SeulingHirschaid·Landgericht Bamberg·Register geändert 23.01.2026Englisch
- RVRamona VeresHirschaid·Landgericht Bamberg·Register geändert 19.05.2023EnglischSpanisch
- EWProfilEmily WalzerHirschaid·Landgericht Bamberg·Register geändert 28.05.2024Englisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Hirschaid
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Hirschaid? +
In Hirschaid sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 2 Sprachen — am häufigsten Englisch (5), Spanisch (1).
Muss der Übersetzer in Hirschaid ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Hirschaid können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Hirschaid? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Hirschaid wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Hirschaid? +
Vereidigte Übersetzer in Hirschaid sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.