Vereidigte Übersetzer in Hersbruck
4 in Hersbruck ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- DMProfilDieter MassanetzHersbruck·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 15.02.2023Englisch
- AMProfilAnne MassanetzHersbruck·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 17.04.2026Englisch
- HAProfilHeide Andrea MüllerHersbruck·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 17.02.2023EnglischFranzösisch
- MSProfilMalgorzata StückHersbruck·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 11.07.2025Spanisch
Suche verfeinern
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Hersbruck
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Hersbruck? +
In Hersbruck sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Französisch (1), Spanisch (1).
Muss der Übersetzer in Hersbruck ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Hersbruck können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Hersbruck? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Hersbruck wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Hersbruck? +
Vereidigte Übersetzer in Hersbruck sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.