Vereidigte Übersetzer in Hameln
5 in Hameln ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- GCGülbahar CandanHameln·Landgericht Hannover·Register geändert 03.06.2025Kurdisch (Kurmandschi - Nordkurdisch)Kurdisch (Zaza)Türkisch
- MEMaher ErziguetHameln·Landgericht Hannover·Register geändert 30.04.2025ArabischFranzösisch
- OIOlcay InaltekinHameln·Landgericht Hannover·Register geändert 14.03.2024Türkisch
- DKProfilDorothea KochHameln·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösischSpanisch
- LLLarissa LindemannHameln·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Russisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Hameln
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Hameln? +
In Hameln sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 8 Sprachen — am häufigsten Türkisch (2), Französisch (2), Arabisch (1).
Muss der Übersetzer in Hameln ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Hameln können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Hameln? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Hameln wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Hameln? +
Vereidigte Übersetzer in Hameln sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.