Vereidigte Übersetzer fula–Deutsch
3 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für fula–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.
- IKProfilIbrahima Kadiatou SowFrankfurt·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023FulaMande-Sprache (Susu, Soussou, Sosokui)
- ABProfilAlpha-Ousmane BarryBochum·Behörde für Inneres und Sport·Register geändert 19.06.2025Fula
- ATAhmed Tidiane SallHerne·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 18.02.2026FranzösischFulaMalinkeMande-Sprache (Susu, Soussou, Sosokui)
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Vereidigte Übersetzer fula–Deutsch
Wie viele vereidigte Übersetzer für fula–Deutsch gibt es in Deutschland? +
3 für fula–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 3 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Ist eine beglaubigte Übersetzung fula–Deutsch bundesweit gültig? +
Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung fula–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.
In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für fula? +
Die fula-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Frankfurt (1), Bochum (1), Herne (1). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für fula? +
Vereidigte Übersetzer für fula–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.