Vereidigte Übersetzer in Freiberg
5 in Freiberg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MBProfilMalgorzata Barbara KadenFreiberg·Oberlandesgericht Rostock·Register geändert 13.08.2025Polnisch
- BHBassam HammoudFreiberg·Landgericht Hannover·Register geändert 19.12.2024Arabisch
- MBMalgorzata Barbara KadenFreiberg·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 08.08.2025Polnisch
- UKUwe KuhrFreiberg·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 18.11.2024Arabisch
- ASProfilArndt SpindlerFreiberg·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 21.11.2024PolnischRussisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Freiberg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Freiberg? +
In Freiberg sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Polnisch (3), Arabisch (2), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Freiberg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Freiberg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Freiberg ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Freiberg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Freiberg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Freiberg? +
Vereidigte Übersetzer in Freiberg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.