Vereidigte Übersetzer in Frechen
5 in Frechen ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- BAProfilBeata Anna BreitenbachFrechen·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- UHProfilUrfan HajiyevFrechen·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 22.01.2025AserbaidschanischTürkisch
- MKProfilMohammad KhazaeiFrechen·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 29.12.2025DariFarsi (Persisch)
- MMMartina MeburgerFrechen·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 05.06.2024Englisch
- MSMartina StahlFrechen·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 18.10.2023FranzösischSpanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Frechen
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Frechen? +
In Frechen sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 8 Sprachen — am häufigsten Polnisch (1), Aserbaidschanisch (1), Türkisch (1).
Muss der Übersetzer in Frechen ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Frechen können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Frechen? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Frechen wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Frechen? +
Vereidigte Übersetzer in Frechen sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.