Vereidigte Übersetzer in Feucht
5 in Feucht ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SKProfilStevan KolarskiFeucht·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023EnglischSpanisch
- EDElvire Degrace MbargaFeucht·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 25.08.2025Französisch
- IÖProfilIsmet ÖzöztürkFeucht·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 24.06.2025Türkisch
- MTProfilMingxia ThielFeucht·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 11.06.2024Chinesisch
- ESEmelda SchalowskiFeucht·Landgericht Gera·Register geändert 29.07.2025Albanisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Feucht
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Feucht? +
In Feucht sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 6 Sprachen — am häufigsten Englisch (1), Spanisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Feucht ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Feucht können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Feucht ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Feucht? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Feucht wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Feucht? +
Vereidigte Übersetzer in Feucht sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.