Verzeichnis · Estnisch → Deutsch

Vereidigte Übersetzer Estnisch–Deutsch

18 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für Estnisch–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.

18 Übersetzer
verteilt auf 9 Bundesländer
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer Estnisch–Deutsch

Wie viele vereidigte Übersetzer für Estnisch–Deutsch gibt es in Deutschland? +

18 für Estnisch–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 9 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

Ist eine beglaubigte Übersetzung Estnisch–Deutsch bundesweit gültig? +

Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung Estnisch–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.

In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für Estnisch? +

Die Estnisch-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Berlin (7), Teltow bei Berlin (2), Teltow (1), Eggenstein (1), München (1). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für Estnisch? +

Vereidigte Übersetzer für Estnisch–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.