Vereidigte Übersetzer in Erftstadt
6 in Erftstadt ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JBProfilJulia BruckhausErftstadt·Landgericht München I·Register geändert 22.01.2024Arabisch
- FRProfilFranceline RichertErftstadt·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Französisch
- ADProfilAnna DudekErftstadt·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 08.08.2023Polnisch
- JHProfilJutta Heimann, geb. WittgensErftstadt·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 31.01.2025Niederländisch
- MVProfilMarianne Valeria ReichErftstadt·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 14.10.2024Ungarisch
- SAProfilSamir AbbasovErftstadt·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 24.07.2024Aserbaidschanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Erftstadt
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Erftstadt? +
In Erftstadt sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 6 Sprachen — am häufigsten Arabisch (1), Französisch (1), Polnisch (1).
Muss der Übersetzer in Erftstadt ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Erftstadt können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Erftstadt ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 4 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Erftstadt? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Erftstadt wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Erftstadt? +
Vereidigte Übersetzer in Erftstadt sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.