Verzeichnis · Dresden

Vereidigte Übersetzer in Dresden

166 in Dresden ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.

166 Übersetzer
Sie müssen nicht zwingend einen Übersetzer aus Ihrer Stadt wählen: eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt. Versand per Post ist üblich, Beratung per Video möglich.
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer in Dresden

Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Dresden? +

In Dresden sind 166 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 31 Sprachen — am häufigsten Russisch (52), Englisch (43), Arabisch (23).

Muss der Übersetzer in Dresden ansässig sein? +

Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Dresden können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Dresden ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 12 verschiedenen Bundesländern beeidigt.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Dresden? +

Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Dresden wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Dresden? +

Vereidigte Übersetzer in Dresden sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.