Vereidigte Übersetzer in Dienheim
4 in Dienheim ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- TAProfilTatjana Albert-PrichodkoDienheim·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023Russisch
- AAProfilAbdellatif AmallahDienheim,·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023ArabischFranzösisch
- OMProfilOyunchimeg MoortzDienheim·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 18.11.2025Mongolisch
- OMProfilOyunchimeg MoortzDienheim·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 05.09.2023Mongolisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Dienheim
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Dienheim? +
In Dienheim sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Mongolisch (2), Russisch (1), Arabisch (1).
Muss der Übersetzer in Dienheim ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Dienheim können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Dienheim ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Dienheim? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Dienheim wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Dienheim? +
Vereidigte Übersetzer in Dienheim sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.