Vereidigte Übersetzer in Cremlingen
4 in Cremlingen ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- KDProfilKristian DanchCremlingen·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023PolnischRussisch
- HFProfilHeinrich FeistCremlingen·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- BSBritta SommerfeldCremlingen·Landgericht Hannover·Register geändert 06.11.2025FranzösischSpanisch
- KHProfilKay HattwigCremlingen·Landgericht Erfurt·Register geändert 05.09.2023Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Cremlingen
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Cremlingen? +
In Cremlingen sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Polnisch (2), Russisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Cremlingen ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Cremlingen können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Cremlingen ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Cremlingen? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Cremlingen wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Cremlingen? +
Vereidigte Übersetzer in Cremlingen sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.