Vereidigte Übersetzer in Buchholz
4 in Buchholz ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JPProfilJohann PetersBuchholz·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023EnglischRussisch
- HWProfilHarald WidemannBuchholz·Landgericht Hannover·Register geändert 13.01.2025Englisch
- LGProfilLucie GavlasováBuchholz·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023Tschechisch
- THTrang Hien LischkaBuchholz·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 13.06.2023Vietnamesisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Buchholz
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Buchholz? +
In Buchholz sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (2), Russisch (1), Tschechisch (1).
Muss der Übersetzer in Buchholz ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Buchholz können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Buchholz ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Buchholz? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Buchholz wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Buchholz? +
Vereidigte Übersetzer in Buchholz sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.