Vereidigte Übersetzer in Bubenreuth
5 in Bubenreuth ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- LAProfilLesley AuresBubenreuth·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 11.05.2026Englisch
- MCProfilMaria Cecilia De la Pena de PetermannBubenreuth·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- JPProfilJoulia PitterBubenreuth·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 28.03.2023Russisch
- AWProfilAnna WibrowskiBubenreuth·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 16.01.2026Französisch
- KZKatrin ZöberleinBubenreuth·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bubenreuth
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bubenreuth? +
In Bubenreuth sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (2), Spanisch (1), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Bubenreuth ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bubenreuth können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bubenreuth? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bubenreuth wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bubenreuth? +
Vereidigte Übersetzer in Bubenreuth sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.