Vereidigte Übersetzer in Bobingen
6 in Bobingen ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JRProfilJohann Rudolf BöhmBobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- AGProfilAnnette GrögerBobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 05.09.2023Englisch
- IGProfilIna GrzybowskaBobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 05.09.2023Russisch
- AKProfilAndreas KobellBobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 05.09.2023Englisch
- PMProfilPetra Manz (M. A.)Bobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 09.07.2024Französisch
- KMProfilKatthrin MeyerBobingen·Landgericht Augsburg·Register geändert 05.09.2023Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bobingen
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bobingen? +
In Bobingen sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Spanisch (1), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Bobingen ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bobingen können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bobingen? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bobingen wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bobingen? +
Vereidigte Übersetzer in Bobingen sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.