Vereidigte Übersetzer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
3 in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AHProfilAngela Hampl-Hernandez GarciaBerlin Friedrichshain-Kreuzberg·Landgericht Berlin·Register geändert 09.01.2023Spanisch
- ASAndrea Sanz BoscàBerlin Friedrichshain-Kreuzberg·Landgericht Berlin·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- ESEirik SördalBerlin Friedrichshain-Kreuzberg·Landgericht Berlin·Register geändert 03.02.2023Isländisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg? +
In Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 2 Sprachen — am häufigsten Spanisch (2).
Muss der Übersetzer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg? +
Vereidigte Übersetzer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.