Vereidigte Übersetzer in Berg
5 in Berg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- IAIsabell AbeltshauserBerg·Landgericht München II·Register geändert 05.09.2023Englisch
- SBSophie BallmannBerg·Landgericht München II·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- LCProfilLiselotte CaluoriBerg·Landgericht München II·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- DDProfilDaniela DöllingBerg·Landgericht München II·Register geändert 05.09.2023Englisch
- KKProfilKarin Kistner-DeppertBerg·Oberlandesgericht Zweibrücken·Register geändert 05.09.2023EnglischPortugiesisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Berg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Berg? +
In Berg sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Spanisch (2), Portugiesisch (1).
Muss der Übersetzer in Berg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Berg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Berg ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Berg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Berg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Berg? +
Vereidigte Übersetzer in Berg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.