Vereidigte Übersetzer in Bellheim
4 in Bellheim ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ABProfilAgnieszka BiedkaBellheim·Landgericht Stuttgart·Register geändert 03.03.2026Polnisch
- CPProfilCinzia Pedoni-GeigerBellheim·Landgericht Stuttgart·Register geändert 05.09.2023Italienisch
- IHIrina HartensteinBellheim·Oberlandesgericht Zweibrücken·Register geändert 05.09.2023EnglischRussisch
- KPProfilKatarzyna PotepaBellheim·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 09.09.2024ItalienischPolnisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bellheim
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bellheim? +
In Bellheim sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Polnisch (2), Italienisch (2), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Bellheim ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bellheim können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Bellheim ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bellheim? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bellheim wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bellheim? +
Vereidigte Übersetzer in Bellheim sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.