Vereidigte Übersetzer in Bad Sooden-Allendorf
4 in Bad Sooden-Allendorf ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- HGProfilHeidi GieseBad Sooden-Allendorf·Landgericht Kassel·Register geändert 23.06.2025Italienisch
- APProfilAnna PelzBad Sooden-Allendorf·Landgericht Kassel·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- DSProfilDariusz SerafinBad Sooden Allendorf·Landgericht Kassel·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- RVRomana VlcekBad Sooden-Allendorf·Landgericht Kassel·Register geändert 21.11.2024EnglischTschechisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Sooden-Allendorf
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Sooden-Allendorf? +
In Bad Sooden-Allendorf sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Polnisch (2), Italienisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Sooden-Allendorf ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Sooden-Allendorf können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Sooden-Allendorf? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Sooden-Allendorf wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Sooden-Allendorf? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Sooden-Allendorf sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.