Vereidigte Übersetzer in Bad Schönborn
5 in Bad Schönborn ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MGMark GorelykBad Schönborn·Landgericht Potsdam·Register geändert 19.02.2026EnglischRussisch
- CGProfilChristine GialloretoBad Schönborn·Landgericht Karlsruhe·Register geändert 16.04.2025Englisch
- SMProfilSabine MittrückerBad Schönborn·Landgericht Karlsruhe·Register geändert 02.09.2024ItalienischPortugiesisch
- IPProfilIrina PohlanBad Schönborn·Landgericht Karlsruhe·Register geändert 25.02.2026Russisch
- CVProfilCarola von Wippern-DochatBad-Schönborn·Landgericht Karlsruhe·Register geändert 05.09.2023Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Schönborn
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Schönborn? +
In Bad Schönborn sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Russisch (2), Italienisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Schönborn ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Schönborn können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Bad Schönborn ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Schönborn? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Schönborn wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Schönborn? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Schönborn sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.