Vereidigte Übersetzer in Bad Oldesloe
4 in Bad Oldesloe ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- LBProfilLuljeta Bajrami-KastratiBad Oldesloe·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023Albanisch
- HFProfilHelena Friederike EhrichBad Oldesloe·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023Finnisch
- SKProfilShpejtim KastratiBad Oldesloe·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023Albanisch
- KKProfilKnarik KhachatryanBad Oldesloe·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023Armenisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Oldesloe
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Oldesloe? +
In Bad Oldesloe sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Albanisch (2), Finnisch (1), Armenisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Oldesloe ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Oldesloe können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Oldesloe? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Oldesloe wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Oldesloe? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Oldesloe sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.