Vereidigte Übersetzer in Bad Honnef
4 in Bad Honnef ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JFProfilJeannette FranckeBad Honnef·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 02.06.2025Schwedisch
- JVProfilJosef von Rymon LipinskiBad Honnef·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 05.07.2024Polnisch
- NAProfilNejla AydinBad Honnef·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 22.05.2024SpanischTürkisch
- HLProfilHeidrun ListBad Honnef·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 05.09.2023RussischSpanisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Honnef
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Honnef? +
In Bad Honnef sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Spanisch (2), Schwedisch (1), Polnisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Honnef ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Honnef können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Bad Honnef ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Honnef? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Honnef wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Honnef? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Honnef sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.