Vereidigte Übersetzer in Bad Homburg v. d. H.
6 in Bad Homburg v. d. H. ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SAProfilSvetlana AdcockBad Homburg v. d. H.·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Russisch
- RKProfilRüstem KarabeyBad Homburg v. d. H.·Landgericht Darmstadt·Register geändert 05.09.2023Türkisch
- KKProfilKateryna KilpaBad Homburg v. d. H.·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023RussischUkrainisch
- KMKsenia MetelskayaBad Homburg v. d. H.·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Russisch
- BMProfilBruno MußlerBad Homburg v.d.H.·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023EnglischSpanisch
- AYProfilAnton YashinBad Homburg v.d.H.·Landgericht Frankfurt·Register geändert 11.05.2026Russisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Homburg v. d. H.
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Homburg v. d. H.? +
In Bad Homburg v. d. H. sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Russisch (4), Türkisch (1), Ukrainisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Homburg v. d. H. ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Homburg v. d. H. können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Homburg v. d. H.? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Homburg v. d. H. wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Homburg v. d. H.? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Homburg v. d. H. sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.