Vereidigte Übersetzer in Bad Ems
5 in Bad Ems ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JDJörg DienerBad Ems·Landgericht München I·Register geändert 02.03.2026Vietnamesisch
- ADAhmet DemirBad Ems·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 06.06.2025Türkisch
- JSProfilJörg Siegfried DienerBad Ems·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023Vietnamesisch
- NEProfilNorbert ErnstBad Ems·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- ITProfilIsabelle TraueBad Ems,·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023FranzösischSpanisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Bad Ems
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Bad Ems? +
In Bad Ems sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Vietnamesisch (2), Türkisch (1), Polnisch (1).
Muss der Übersetzer in Bad Ems ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Bad Ems können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Bad Ems ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Bad Ems? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Bad Ems wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Bad Ems? +
Vereidigte Übersetzer in Bad Ems sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.