Ratgeber

Beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs

Beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs für Ausschreibungen, Gründungen und Verträge im Ausland. Kosten 40–120 €, Lieferzeit 1–4 Werktage.

Der Handelsregisterauszug ist der zentrale Nachweis über Existenz, Rechtsform und Vertretungsbefugnis eines Unternehmens. Im internationalen Geschäftsverkehr wird er regelmäßig in beglaubigter Übersetzung verlangt.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Wann wird die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs benötigt?

Ein Handelsregisterauszug (englisch „Commercial Register Extract” bzw. „Certificate of Incorporation”) muss in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden bei:

  • Internationalen Ausschreibungen und Tenderverfahren.
  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung im Ausland.
  • Eröffnung von Geschäftskonten bei ausländischen Banken.
  • Verträgen, Beteiligungen und Fusionen mit ausländischen Partnern.
  • Gerichts- und Notarverfahren im Ausland.
  • Umgekehrt: Vorlage eines ausländischen Registerauszugs bei einer deutschen Behörde, Bank oder einem deutschen Notar.

Welche Sprachen übersetzen wir?

Auf uebersetzer-suchen.de sind über 23 000 beeidigte Übersetzer für mehr als 60 Sprachen verfügbar. Die häufigsten Sprachpaare für Handelsregisterauszüge:

SprachePreisrahmenLieferzeit
Englisch–Deutsch40–90 €1–3 Tage
Französisch–Deutsch40–90 €1–3 Tage
Spanisch–Deutsch45–100 €2–3 Tage
Italienisch–Deutsch45–100 €2–3 Tage
Polnisch–Deutsch45–100 €2–4 Tage
Russisch–Deutsch50–120 €2–4 Tage
Türkisch–Deutsch50–120 €2–4 Tage

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs aus?

Eine korrekte beglaubigte Übersetzung umfasst:

  1. Vollständige Übersetzung von Firma, Sitz, Rechtsform, Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens und Vertretungsregelung.
  2. Übersetzung aller Eintragungen einschließlich Geschäftsführer, Prokuristen und Gesellschafter.
  3. Beschreibung von Stempel, Siegel und elektronischem Vermerk des Registergerichts.
  4. Bestätigungsvermerk der/des Übersetzers mit Stempel, Unterschrift und Datum.
  5. Feste Verbindung zwischen Original-Scan und Übersetzung.

Apostille — wann zusätzlich nötig?

Für die Verwendung eines deutschen Handelsregisterauszugs im Ausland verlangen viele Länder eine Apostille. Diese erteilt in Deutschland das zuständige Land- oder Amtsgericht. Sie muss vor der Übersetzung angebracht werden — und wird mit übersetzt.

Mehr dazu: Apostille.

Ablauf

  1. Aktuellen Scan oder PDF des Handelsregisterauszugs zusenden.
  2. Innerhalb von 24 h Kostenvoranschlag erhalten.
  3. 1 bis 4 Werktage Bearbeitungszeit, je nach Umfang.
  4. Versand per Post an Ihre Adresse, oder digital signiert per PDF.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Direkter Kontakt zur/zum Übersetzer:in

Auf uebersetzer-suchen.de finden Sie alle in Deutschland beeidigten Übersetzer für Ihr Sprachpaar. Sie kontaktieren die Person direkt, ohne Vermittler.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.