Beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch — vereidigt & anerkannt
Beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch von 1682 in Deutschland vereidigten Übersetzer. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führerschein, Diplom. Kosten ab 35 €.
In Deutschland sind aktuell 1682 vereidigte Übersetzer für das Sprachpaar Arabisch–Deutsch in der offiziellen Datenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Alle dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von deutschen Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen anerkannt werden.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch?
Syrien, Irak, Libanon, Palästina, Saudi-Arabien sowie alle Maghreb-Länder (Marokko, Tunesien, Algerien). Häufig in Verbindung mit Apostille oder Konsularbestätigung.
Typische Anwendungsfälle:
- Personenstand — Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Familienstandsbescheinigung
- Einbürgerung — Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Heiratsurkunde
- Anerkennung des Berufsabschlusses — Diplom, Notenübersicht, Praktikumsnachweise
- Aufenthaltsrecht — Reisepass, Familienzusammenführung
- Verkehr — Führerschein zur Umschreibung
Direkter Zugang zum Verzeichnis
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Sie können die Liste nach Stadt und Bundesland filtern. Eine in München allgemein beeidigte Übersetzerin liefert eine ebenso bundesweit anerkannte Übersetzung wie eine Berliner Kollegin.
Kosten Arabisch–Deutsch
| Dokument | Preis |
|---|---|
| Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde | 35–65 € |
| Führerschein | 35–55 € |
| Abiturzeugnis | 50–95 € |
| Diplom + Notenübersicht | 100–250 € |
| Mehrseitiger Vertrag | nach Zeilenpreis |
Bundesweite Verteilung
Vereidigte Übersetzer für Arabisch–Deutsch sind in allen deutschen Bundesländern verfügbar. Die größten Konzentrationen finden Sie in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und Stuttgart — aber Sie können bedenkenlos jeden im Verzeichnis aufgeführten Übersetzer beauftragen, unabhängig vom Wohnort.
Datenquelle und Transparenz
Alle in unserem Verzeichnis genannten Übersetzer stammen aus der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder. Jeder Eintrag enthält eine Justiz-ID, mit der Sie die Eintragung direkt auf der offiziellen Seite verifizieren können.